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   BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80   

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BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80 (https://dejure.org/1982,561)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 7 C 2.80 (https://dejure.org/1982,561)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 7 C 2.80 (https://dejure.org/1982,561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfassung der Fälle der Exportsubstitution durch das Merkmal "überregional abgesetzt" in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG 1977) - Überregionale Absatzfähigkeit von durch in Fremdenverkehrsgebieten liegenden Speisegaststätten erbrachten Leistungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 95
  • NJW 1983, 1008
  • DVBl 1982, 701
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 7.76

    Fährbetrieb - Betriebsstätte - Fähre - Fremdenverkehr - Einkommenszufluß - Export

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80
    Damit wird der sogenannte "Primäreffekt", der schon unter der Geltung des § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1211) - InvZulG 1969 - wesentliche Förderungsvoraussetzung war (BVerwGE 48, 211 [218 ff.]; 54, 305 [309]), umschrieben.

    Das Merkmal "überregional abgesetzt" in § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Export"; es erfaßt auch die Fälle der "Exportsubstitution", wie sie im "Baltrum"-Urteil des Senats (BVerwGE 54, 305 [308]) für Betriebstätten im Bereich des Fremdenverkehrs entwickelt worden ist.

    Davon, daß u.a. "Speisegaststätten und Cafés in aller Regel" - also typischerweise und ihrer Art nach - "keinen Primäreffekt herbeiführen", ist der Senat bereits im "Baltrum"-Urteil (BVerwGE 54, 305 [309]) ausgegangen.

  • Drs-Bund, 22.05.1973 - BT-Drs 7/592
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80
    Dieses Wort wurde erst später auf Grund eines wie folgt begründeten Vorschlags des Finanzausschusses des Bundestages (BT-Drucks. 7/592 S. 10) eingefügt:.

    Einer solchen Abgrenzung gemäß der typisierenden Betrachtungsweise steht nicht entgegen, daß die "Somit"-Klausel des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 die Wendung "in dem jeweiligen Wirtschaftsraum" enthält; damit soll nur klargestellt werden, daß es nicht auf die Eignung zur Erhöhung des Gesamteinkommens in allen förderungsbedürftigen Gebieten ankommt (vgl. BT-Drucks. 7/592 S. 10).

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80
    Damit wird der sogenannte "Primäreffekt", der schon unter der Geltung des § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1211) - InvZulG 1969 - wesentliche Förderungsvoraussetzung war (BVerwGE 48, 211 [218 ff.]; 54, 305 [309]), umschrieben.

    Der Maßstab des überregionalen Absatzes gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 richtet sich hingegen nach der größeren Einheit der förderungsbedürftigen Gebiete, die übereinstimmen mit den bereits für § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 maßgebenden Aktionsräumen der regionalen Aktionsprogramme (vgl. BVerwGE 48, 211 [221]) bzw. den im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ausgewiesenen Fördergebieten.

  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80
    Er ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender Regelungen berechtigt (vgl. BVerfGE 26, 16 [31]).
  • BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 61.78

    Schwerpunktprinzip - Investitionszulage - Unechte Rückwirkung - Rahmenplan -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80
    Wie der Senat bereits zu der gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 2 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 12. Oktober 1973 (BGBl. I S. 1494) - InvZulG 1973 - ausgesprochen hat, handelt es sich um eine abschließende Legaldefinition (BVerwGE 59, 334 [338]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1979 - IV A 329/78
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80
    Die vom Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 8. November 1979 - IV A 329/78 - und vom Kläger vertretene Ansicht, der Gesetzgeber habe mit Einführung der typisierenden Betrachtungsweise in § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1973/1977 ohne Änderung der materiellen Förderungsvoraussetzungen nur eine Beweiserleichterung geschaffen und den Einzelnachweis eines Primäreffekts in atypischen Fällen nicht ausgeschlossen, wird dem Gesetz nicht gerecht.
  • Drs-Bund, 13.02.1976 - BT-Drs 7/4742
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80
    Die Betriebstätte des Klägers liegt gemäß § 1 Abs., 1 der Zweiten Fördergebiets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung vom 1. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3275) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 der Bekanntmachung der Regelungen, Fördergebiete, Schwerpunktorte mit ihren Förderungshöchstsätzen und Fremdenverkehrsgebiete des fünften Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 24. Februar 1976 (BAnz. Nr. 60 vom 26. März 1976; vgl. auch BT-Drucks. 7/4742 S. 17) im förderungsbedürftigen Gebiet Schleswig-Unterelbe, zu dem u.a. der Kreis N... gehört.
  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei

    § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 stellt mit dem Merkmal "ihrer Art nach regelmäßig" auf eine typisierende Betrachtungsweise ab, die keinen Raum läßt für den konkreten Einzelfallnachweis eines tatsächlich überregionalen Absatzes (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 2.80 -).

    Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 2.80 - dargelegt hat, ist bei dem Begriff des überregionalen Absatzes im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 auf einen allgemeinen, aus der mittleren (durchschnittlichen) Größe aller förderungsbedürftigen Gebiete abgeleiteten Entfernungsmaßstab abzustellen; als überregionaler Absatzweg ist hiernach eine Entfernung von mehr als 50 km anzusehen.

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und

    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Das genannte Tatbestandsmerkmal verlangt eine typisierende Betrachtungsweise, die für den Einzelnachweis eines überregionalen Absatzes der Güter oder Leistungen der betreffenden Betriebsstätte keinen Raum läßt (BVerwGE 65, 95 ).

  • BVerwG, 23.07.1982 - 7 C 24.80

    Volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit eines Investitionsvorhabens

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 2.80 - (DVBl. 1982, 701) entschieden hat, läßt § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1973 - im Unterschied zu § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 -wegen seiner typisierenden Betrachtungsweise bei der Beurteilung des Primäreffekts keinen Raum mehr für eine konkrete, einzelfallbezogene Wertung.

    Eine andere Auslegung rechtfertigt auch nicht die Entstehungsgeschichte des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1973, wie im Urteil des Senats vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 2.80 - (a.a.O.) des näheren dargelegt ist.

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 33.92

    Auswirkung des Auseinanderfallens der Identität von Investor und Betreiber der

    Damit wird der sogenannte (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Das genannte Tatbestandsmerkmal verlangt eine typisierende Betrachtungsweise, die für den Einzelnachweis eines überregionalen Absatzes der Güter oder Leistungen der betreffenden Betriebsstätte keinen Raum läßt (BVerwGE 65, 95 [BVerwG 24.02.1982 - 7 C 2/80] ).

  • VG Frankfurt/Main, 02.02.2004 - 12 G 3879/03

    Fahrtenbuchauflage bei einmaliger Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die

    Ob die Aufklärung angemessen war, richtet sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, 7 C 2.80, Buchholz 442.16, § 31 a Nr. 12 f. m.w.N.).

    Lehnt der Fahrzeughalter die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes erkennbar ab, ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82

    Besonders förderungswürdig - Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Überregionale

    Bei der Beurteilung des Merkmals "ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt" ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1982 BVerwG 7 C 2.80, BVerwGE 65, 95) von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen, die keinen Raum läßt für einen Einzelfallnachweis tatsächlich überregionalen Absatzes.

    Hierbei ist entsprechend der typisierenden Betrachtungsweise bei dem überregionalen Absatzweg auf einen allgemeinen, aus der mittleren (durchschnittlichen) Größe aller förderungsbedürftigen Gebiete abgeleiteten Entfernungsmaßstab von mehr als 50 km abzustellen (vgl. BVerwGE 65, 95 ).

  • VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 1723/87

    Keine Erteilung einer Investitionszulagebescheinigung im Güternahverkehr

    Diesen Entfernungsmaßstab hat das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 24.02.82 - BVerwGE 65, 95) aus der mittleren (durchschnittlichen) Größe aller förderungsbedürftigen Gebiete abgeleitet.

    Denn die nach Branchen typisierende Betrachtungsweise des § 2 Abs. 2 Nr. 3 InvZulG 79 läßt für eine einzelfallbezogene Betrachtungsweise keinen Raum mehr (BVerwGE 65, 95).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 7 B 103.85

    Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer Investitionszulagenbescheinigung

    § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 läßt, wie der beschließende Senat ebenfalls bereits entschieden hat, keinen Raum mehr für eine konkrete, einzelfallbezogene Betrachtung (vgl. BVerwGE 65, 95 [BVerwG 24.02.1982 - 7 C 2/80]).

    Sofern in dem erwähnten Vorbringen der Beschwerde zugleich eine Divergenzrüge im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegen sollte, ist diese nicht ordnungsgemäß erhoben worden; die Beschwerde legt entgegen § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht weiter dar, welchen entscheidungserheblichen Rechtssatz das Berufungsgericht in Abweichung von BVerwGE 65, 95 aufgestellt haben soll.

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 9.92

    Urlaubsanspruch - Kürzung - Teilzeitbeschäftigte - Berechnung

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) liegt im Hinblick auf die in diesem Bereich zu bejahende Zulässigkeit pauschalisierender und generalisierender Regelungen, die auch gewisse Härten einschließen, nicht vor (vgl. hierzu BVerfGE 63, 119 [128] m.w.N.; 70, 1 [34]; BVerwGE 42, 309 [316 f.]; 65, 95 [99 ff.] und Beschluß vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 - [Buchholz 240 § 61 Nr. 1]).
  • BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 152.82

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Investitionszulagenbescheinigung - Größe

    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das Berufungsurteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 2.80 und 32.81 - (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 10 und 12) ab.
  • BVerwG, 23.07.1982 - 7 C 21.81

    Investitionszulage - Förderungswürdigkeit - Segelschule - Binnengewässer -

  • BVerwG, 18.02.1993 - 11 B 29.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 18.01.1991 - 14 UE 2009/85

    Investitionszulage - bloße Belieferung von außerhalb der Förderregion gelegenen

  • VGH Hessen, 05.10.1990 - 14 UE 2671/85

    Zulässigkeit der Artendifferenzierung nach InvZulG § 2 Abs 2 Nr 3

  • BVerwG, 23.01.1985 - 7 B 195.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 73.82

    Voraussetzungen für eine Förderungswürdigkeit nach dem Investitionszulagengesetz

  • VGH Hessen, 01.04.1992 - 14 UE 106/89

    Förderung von Einrichtungen der sog "Anschlußheilbehandlung"

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